Sep
08
2009
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Die Ausübung der Fischerei in NÖ ist durch das NÖ-Fischereigesetz 2001 und die NÖ Fischereiverordnung 2002 geregelt. Jeder Fischer in NÖ muss mit jenen Bestimmungen des NÖ-Fischereigesetzes 2001 und der NÖ Fischereiverordnung 2002 vertraut sein, welche zur Ausübung einer weidgerechten Fischerei erforderlich sind! Dasselbe gilt auch für Änderungen (Novellen) zum NÖ-Fischereigesetz 2001 und zur NÖ Fischereiverordnung 2002. Die letzte Novelle zum NÖ-Fischereigesetz 2001 gab es im Jänner 2009, jene zur NÖ Fischereiverordnung 2002 im März 2009. Auf vielfachen Wunsch aus Fischerkreisen informieren wir gerne über diese Novellen. Hier Informationen NÖ-Fischereigesetz 2001! Hier Informationen NÖ Fischereiverordnung 2002!
Einen interessanten Artikel über die letzte Novelle zum NÖ-Fischereigesetz 2001 in Bezug auf Fischergastkarte gibt es - Hier! |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20. April 2010 ) | |
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